Partner der Krankenkassen

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Hamore ist für die Qualität seiner Handwerksleistung zertifiziert nach DIN ISO 9001. Als Mitglied im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e.V. sind wir anerkannter Partner der Krankenkassen. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen zur Abrechnung von Kassenleistungen auf Rezept (ärztliche Verordnung).

arztinfo

Rezepte für die finanzielle Unterstützung

Damit Patienten von ihrer Krankenkasse zur Versorgung mit einer Perücke oder einem anderen Haarersatz eine finanzielle Unterstützung erhalten, wird ein Rezept nach ärztlicher Verordnung benötigt. Ein Rezept für Perücken und Haarersatz können folgende Fachärzte ausstellen:

  • Onkologen
  • Gynäkologen
  • Dermatologen
  • Mediziner für Inneres
  • Allgemeinmediziner

Eine ärztliche Verordnung von Perücken und Haarersatz ist möglich bei Haarausfall

  • durch Chemotherapie und Bestrahlung
  • bei Alopecia areata in verschiedenen Ausprägungen
  • bei androgenetsichen, altersbedingten oder diffusen Haarverlust (partiell bis großflächig)
  • bei Kindern, Jugendlichen und Frauen (nicht bei Männern)

Die Krankenkasse kann die Kosten für Haarersatz auf Rezept übernehmen, wenn der Haarausfall krankheitsbedingt ist. Die Kassen unterscheiden bei der Höhe in ihrer Leistungsvergütung nach dem Diagnosebild. Deshalb sollte die Diagnose so klar und ausführlich wie möglich formuliert werden.