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Haarersatz über die Krankenkasse abrechnen

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Hamore ist für die Qualität seiner Handwerksleistungen zertifiziert nach DIN ISO 9001. Als Mitglied im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e.V. sind wir anerkannter Partner der Krankenkassen. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen zur Abrechnung von Kassenleistungen auf Rezept durch ärztliche Verordnung.

So funktioniert die Abrechnung:

  • Bei krankheitsbedingtem Haarausfall oder Haarverlust erhalten Sie ein Rezept von Ihrem Facharzt: Onkologen, Gynäkologen, Dermatologen, Mediziner für Inneres oder Allgemeinmediziner.
  • Damit kommen Sie zu Hamore. Hier erhalten Sie von uns eine ausführliche und fachkundige Beratung sowie eine Empfehlung zu einem konkreten Haarersatzprodukt.
  • Das halten wir auf dem Beratungsbogen und dem Kostenvoranschlag verbindlich fest. Unser Angebot führt alle Kosten transparent auf.
  • Hamore reicht den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragt eine finanzielle Leistung für Sie.
  • Die Krankenkasse prüft unseren Antrag und erteilt die Zusage für eine Kassenleistung. Diese schickt die Krankenkasse an Sie als Kunde und an uns als Hamore.
  • Ob Sie als Kunde/Patient eine Zuzahlung leisten müssen, kann man nicht pauschal sagen. Das ist je nach Haarersatzprodukt sehr unterschiedlich.
  • Sind alle finanziellen Voraussetzungen geklärt, dann versorgt Hamore Sie mit dem entsprechenden vereinbarten Haarersatzprodukt.
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Aus Erfahrung wissen wir, dass jede Leidensgeschichte sehr individuell ist.

Haben Sie keine Scheu nachzufragen,

wir behandeln Ihre Anfrage selbstverständlich vertraulich.